Energieausweis
Energieausweis
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung am 01.10.2007 wurde ein Energieausweis für bestehende Gebäude eingeführt.
Der Ausweis vermittelt Kauf- oder Mietinteressenten von Gebäuden oder Wohnungen einen Eindruck von der energetischen Effizienz der Immobilie, und muss potentiellen Käufern oder Mietern einer Immobilie auf Nachfrage zugänglich gemacht werden.
Die Vorlage des Energieausweises ist erforderlich:
ab dem 01.07.2008 für alle Wohngebäude Baujahr
1965 oder früher
ab dem 01.01.2009 für alle Wohngebäude Baujahr
1966 oder später
ab dem 01.07.2009 für alle Nichtwohngebäude
Es wird zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden, in Abhängigkeit von Größe und Baujahr des Gebäudes.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten sind Bedarfsausweise zu erstellen, wenn
-
die Gebäude vor 1978 errichtet wurden
-
und nicht den energetischen Stand der 1.Wärmeschutzverordnung 1978 aufweisen
-
und nicht durch Modernisierungsmaßnahmen aus diesen Stand gebracht wurden
umfassende Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Energieagentur www.dena-energieausweis.de
